Allgemeine Geschäftsbedingungen der BBG Automotive GmbH

Hinweis: Für Internetbestellungen gelten gesonderte AGB. Diese finden Sie bei uns im Onlineshop!

 

I. Anwendungsbereich, anderslautende Bedingungen

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der BBG Automotive GmbH einerseits (folgend: BBG) und andererseits Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens (folgend: Kunde) für alle Leistungen von BBG.

2. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, BBG hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

 

II. Freibleibende Angebote, Vertragsabschluss, Rückgabe von Unterlagen, Datenverarbeitung

1. Angebote sind stets freibleibend. Erst mit schriftlicher oder elektronischer Bestätigung durch BBG wird ein rechtswirksamer Vertrag begründet.

2. Generell werden Verträge in schriftlicher oder elektronischer Form abgeschlossen. Daneben bestehen mündliche Nebenabreden nicht.

3. Die Rechte an den von BBG im Rahmen von Vertragsverhandlungen zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere Designs, Logos, Marken, Urheberrechte, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Vorlagen und sonstige gewerbliche Schutzrechte sowie an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen verbleiben bei BBG. Sie dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von BBG weiterverwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sollte es zu keinem Vertragsabschluss mit der BBG kommen, sind sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Verlangen von BBG im Original und einschließlich sämtlicher gefertigter Kopien an BBG zurückzugeben. BBG behält sich ferner das Recht vor, Abbildungen der für den Kunden hergestellten Gegenstände zu Werbezwecken zu verwenden.

4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass BBG die zur Ausführung des erteilten Auftrages erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen speichern und verarbeiten wird.

 

III. Preise und Zahlung, Mindestbestellwert, Mindermengenzuschlag

1. Die Preise gelten ab Betriebssitz der BBG. Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung werden je nach besonderer Vereinbarung berechnet. Die Preise sind Nettopreise, die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.

Erhöhen sich nach Vertragsschluss und vor Erbringung der Leistung oder Übergabe der Ware die Selbstkosten von BBG um mehr als 5 %, ohne dass dies zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war, so gilt eine Preissteigerung als vereinbart, die dem prozentualen Anstieg der Kosten minus 5 % entspricht, sofern BBG dies verlangt und die Lieferung der Ware beziehungsweise Erbringung der Leistung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt, ohne dass BBG hierbei in Verzug geraten ist. BBG ist berechtigt, eine geringere Preissteigerung zu verlangen, als es der tatsächlichen Kostensteigerung entspricht. Dann gilt diese Preissteigerung als vereinbart. Übersteigt die verlangte Preissteigerung 5 %, so ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.

Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden zusätzlich berechnet.

Es besteht eine Mindestbestellmenge in Höhe von EUR 50,00 netto. Sollte dieser Wert bei einer Bestellung unterschritten werden, ist BBG berechtigt, einen Vertragsabschluss abzulehnen oder – nach vorheriger Ankündigung – einen Mindermengenzuschlag in Höhe von EUR 12,00 zuzüglich Umsatzsteuer geltend zu machen. Im letzten Falle ist der Kunde berechtigt, den Vertragsabschluss abzulehnen.

2. Alle zur Zahlung fälligen Rechnungen von BBG sind sofort zu zahlen. Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung.

Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld mit den gesetzlichen 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. BBG behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann BBG bis zum Eingang einer Vorauszahlung über den Auftragswert die bestellte Ware zurückhalten und die Weiterarbeit an dem noch laufenden Auftrag einstellen, oder nur noch Zug um Zug gegen Barzahlung oder Vorkasse liefern. Diese Rechte stehen BBG auch zu, wenn der Kunde eine Woche nach Zugang einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderung aufrechnen.

 

IV. Lieferung, Liefer- und Installationsfrist, Versand und Gefahrübergang

1. Erfüllungsort ist die Niederlassung der BBG in der Hessenstraße 18, 65719 Hofheim/Wallau. Auf Wunsch des Kunden kann die Ware versandt werden, in diesem Falle geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald BBG die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

2. Die Ware kann auf Kosten des Kunden versichert werden.

3. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.

4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder bei BBG oder deren Lieferanten auftretenden Betriebsstörungen, die BBG ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den vereinbarten Termin beziehungsweise die vereinbarte Frist einzuhalten, verschieben diese Termine beziehungsweise Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen solche Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

5. BBG behält sich in allen Fällen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt mit der Maßgabe, dass BBG seinerseits ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen und / oder die verspätete Belieferung durch seinen Lieferanten selbst nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen ist BBG berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. BBG wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und etwaige Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.

6. Angelieferte Gegenstände sind vom Kunden unbeschadet etwaiger Mängelbeseitigungs-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche entgegen zu nehmen, sofern sie nur unwesentliche Mängel aufweisen.

7. Soll der Liefergegenstand in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union geliefert werden, ist der Kunde verpflichtet, vor der Lieferung BBG seine Umsatzidentifikationsnummer und seinen Gewerbezweig mitzuteilen. Entsprechendes gilt bei der Einbeziehung weiterer Staaten, bei denen die Regelungen hinsichtlich der Umsatzidentifikationsnummer Geltung haben.

 

V. Mängelanzeige, Sachmängel, Verjährung

1. Bei einem Handelsgeschäft muss der Kunde BBG offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Lieferung schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten des Sachmangelanspruchs ausgeschlossen, sofern BBG den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.

2. Sachmängelansprüche können nicht für die normale Abnutzung von Verschleißteilen bestehen. Sachmängelansprüche können auch nicht bestehen, wenn der Mangel auf einer unsachgemäßen Behandlung durch den Kunden beruht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit hier (Ziff. V. 1 - 4) etwas anderes geregelt ist.

3. Sofern Gewährleistungsansprüche gegen BBG bestehen, kann BBG bei der Gewährleistung zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, bei Fehlschlägen der Nacherfüllung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

4. Die Verjährungsfrist für bewegliche Sachen beträgt ein Jahr. Von dieser Verkürzung der Verjährungsvorschriften sind aber ausgeschlossen alle Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie alle Ansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

 

VI. Begrenzung der Schadenshöhe

BBG haftet unbeschränkt, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. BBG haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhalten der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. BBG haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von sonstigen Pflichten seitens der BBG, deren gesetzlichen Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen, oder deren Arbeitnehmer.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

1. BBG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang des vereinbarten Entgelts für diese Ware vor. Der Kunde ist verpflichtet, BBG bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen, damit BBG ihre Rechte an dem Gegenstand wahrnehmen kann.

2. Betreibt der Kunde Geschäfte, ist er berechtigt, den gelieferten Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt BBG bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des vereinbarten Entgelts für die gelieferte Ware ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. BBG nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. BBG behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung des gelieferten Gegenstandes erfolgt stets im Namen und im Auftrag für BBG. Erfolgt eine Verarbeitung mit der BBG nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt BBG an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum vereinbarten Entgelt des von der BBG gelieferten Gegenstandes zu dem Rechnungswert der sonstigen verarbeiteten Gegenständen, sofern und soweit ein solcher Rechnungswert nicht vorhanden sein sollte, ist stattdessen der Wert der sonstigen verarbeiteten Gegenstände maßgeblich. Dasselbe gilt, wenn die gelieferte Ware mit anderen, BBG nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird. Wird der gelieferte Gegenstand mit einem Grundstück verbunden, so tritt der Kunde BBG die Forderung zur Sicherheit ab, die ihm aufgrund der Verbindung gegen einen Dritten erwachsen. BBG verpflichtet sich, die BBG zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

 

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Frankfurt am Main. BBG ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.

3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Regelung ergänzen oder ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

 

BBG Automotive GmbH

Sitz der Gesellschaft: Hofheim/Wallau

Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78416

USt-IdNr. DE 251329047 Steuer Nr.: 04522918721

Geschäftsführer: Jean Baudys, Sven Brunner

Stand: 01 / 2019