TSE Pflicht ab 01.01.2024
Der Gesetzgeber hat 2021 beschlossen, Taxameter und Wegstreckenzähler in die Kassensicherungsverordnung (KSichV) aufzunehmen. Ab 01.01.2024 müssen diese über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Damit sollen die digitalen Grundaufzeichnungen vor unprotokollierten Änderungen geschützt werden.
Hale TSE-Lösungen jetzt verfügbar: https://www.hale.at/de-de/tse/